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   BVerwG, 12.06.1986 - 1 WB 125.85   

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BVerwG, 12.06.1986 - 1 WB 125.85 (https://dejure.org/1986,3797)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.1986 - 1 WB 125.85 (https://dejure.org/1986,3797)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 1986 - 1 WB 125.85 (https://dejure.org/1986,3797)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Offiziere des militärfachlichen Dienstes - Laufbahnwechsel - Auswahlverfahren - Mindestpunktzahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.03.1977 - 1 WB 137.76
    Auszug aus BVerwG, 12.06.1986 - 1 WB 125.85
    Bei der Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD handelt es sich um eine Verwendungsentscheidung, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats truppendienstlicher Natur ist (vgl. BVerwGE 53, 265; BVerwG Beschluß vom 12. November 1985 - 1 WB 173/84).

    Auf eine bestimmte Verwendung hat der Soldat allgemein keinen Anspruch (BVerwGE 53, 265, 267) [BVerwG 16.03.1977 - I WB 137/76].

  • BVerwG, 19.02.1982 - 1 WB 42.81

    Offizier des militärfachlichen Dienstes - Zulassung zur Laufbahn -

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1986 - 1 WB 125.85
    Das gilt auch für Entscheidungen im Rahmen der Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD (BVerwG Beschluß vom 19. Februar 1982 - 1 WB 42/81).

    Die gerichtliche Nachprüfung erstreckt sich insoweit regelmäßig nur darauf, ob in Anwendung der aufgestellten Grundsätze alle Bewerber gleich behandelt werden (BVerwG Beschluß vom 19. Februar 1982 a.a.O.).

  • BVerwG, 28.01.1981 - 1 WB 173.79

    Anspruch auf Zulassung zum militärischen Auswahllehrgang für die Laufbahn der

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1986 - 1 WB 125.85
    Das hat der Senat bereits für die Festlegung von allgemeinen Altersgrenzen entschieden (BVerwG Beschlüsse vom 28. Januar 1981 - 1 WB 173/79 - und vom 6. August 1981 - 1 WB 17/80).
  • BVerwG, 06.08.1981 - 1 WB 17.80

    Zulassung zur Reserveoffizierslaufbahn - Höchstaltersgrenze - Truppendienst

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1986 - 1 WB 125.85
    Das hat der Senat bereits für die Festlegung von allgemeinen Altersgrenzen entschieden (BVerwG Beschlüsse vom 28. Januar 1981 - 1 WB 173/79 - und vom 6. August 1981 - 1 WB 17/80).
  • BVerwG, 13.07.1989 - 1 WB 42.89

    Offiziere des militärfachlichen Dienstes - Zulassung zur Laufbahn - Wiederholung

    Das gilt auch für Entscheidungen im Rahmen der Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD (BVerwG Beschluß vom 12. Juni 1986 - 1 WB 125/85 - m.w.N.).

    Die gerichtliche Nachprüfung erstreckt sich insoweit regelmäßig nur darauf, ob in Anwendung der aufgestellten Grundsätze alle Bewerber gleich behandelt werden (BVerwG Beschlüsse vom 19. Februar 1982 - 1 WB 42/81 - und vom 12. Juni 1986 - 1 WB 125/85).

    Dieser Hinweis entsprach der klaren, ihrerseits unmißverständlichen Regelung der Nr. 407 ZDv 20/7 (vgl. BVerwG Beschluß vom 12. Juni 1986 - 1 WB 125/85).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 12. Juni 1986 - 1 WB 125/85 - und vom 3. Dezember 1987 - 1 WB 25/87) hat der Soldat keinen Anspruch darauf, durch einen Laufbahnwechsel gefördert zu werden, wenn militärische Zweckmäßigkeitserwägungen dagegen sprechen.

  • BVerwG, 07.12.1988 - 1 WB 98.87

    Zulassung zu einer Offizierslaufbahn - Anspruch auf bestimmte Verwendung eines

    Soweit der Antragsteller mit seinem Hauptantrag seine Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD begehrt, ist dieser Antrag zulässig, insbesondere der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten und hier den Wehrdienstsenaten des Bundesverwaltungsgerichts gegeben (BVerwGE 53, 265; BVerwG Beschlüsse vom 12. Juni 1986 - 1 WB 125/85 -, vom 27. November 1986 - 1 WB 14/84 - und vom 18. März 1987 - 1 WB 134/86), jedoch unbegründet.

    Das gilt auch für die Entscheidung im Rahmen der Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD (BVerwG Beschluß vom 12. Juni 1986 - 1 WB 125/85).

    Die Bestimmungen und ihre Auslegung durch das PSABw und den BMVg sind nicht ermessensfehlerhaft (vgl. BVerwG Beschluß vom 12. Juni 1986 - 1 WB 125/85 - m.w.N.).

  • BVerwG, 08.09.1988 - 1 WB 17.87

    Vorgehen gegen den Bescheid des Bundesministers der Verteidigung betreffend die

    Soweit der Antragsteller mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung seine (erneute) Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD begehrt, ist dieser Antrag zwar zulässig, insbesondere der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten und hier den Wehrdienstsenaten des Bundesverwaltungsgerichts gegeben (BVerwGE 53, 265; BVerwG Beschlüsse vom 12. Juni 1986 - 1 WB 125/85 -, vom 27. November 1986 - 1 WB 14/86 - und vom 18. März 1987 - 1 WB 134/86), jedoch unbegründet.

    Das gilt auch für die Entscheidung im Rahmen der Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD (BVerwG Beschluß vom 12. Juni 1986 - 1 WB 125/85).

  • BVerwG, 03.12.1987 - 1 WB 25.87

    Anspruch eines Soldaten auf Berücksichtigung bei einem Auswahlverfahren -

    Denn bei der Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD handelt es sich um eine Verwendungsentscheidung, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats truppendienstlicher Natur ist (vgl. BVerwGE 53, 265; BVerwG Beschlüsse vom 12. November 1985 - 1 WB 173/84 - und vom 12. Juni 1986 - 1 WB 125/85).

    Das gilt auch für Entscheidungen im Rahmen der Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD (BVerwG Beschluß vom 12. Juni 1986 - 1 WB 125/85 - m.w.N.).

  • BVerwG, 18.03.1987 - 1 WB 134.86

    Rechtsmittel

    Bei der Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD handelt es sich um eine Verwendungsentscheidung, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats truppendienstlicher Natur ist (vgl. BVerwGE 53, 265; BVerwG Beschluß vom 12. Juni 1986 - 1 WB 125/85).

    Diese Bestimmungen sind rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG Beschluß vom 12. November 1985 - 1 WB 125/85).

  • BVerwG, 27.11.1986 - 1 WB 14.86

    Offiziere des militärfachlichen - Zulassung zur Laufbahn - Altersgrenze - Auswahl

    Für den Antrag des Antragstellers, ihn zur Laufbahn der OffzMilFD zuzulassen, ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten und hier den Wehrdienstsenaten des Bundesverwaltungsgerichts gegeben, da es sich um eine Verwendungsentscheidung handelt, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats truppendienstlicher Natur ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 12. Juni 1986 - 1 WB 125/85).
  • BVerwG, 11.04.1991 - 1 WB 7.91

    Zulassung eines Portepee-Unteroffiziers zu einer Offizierslaufbahn -

    Das gilt auch für die Entscheidung im Rahmen der Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD (BVerwG Beschlüsse vom 12. Juni 1986 - 1 WB 125/85 - und vom 8. November 1989 - 1 WB 190/88).
  • BVerwG, 08.11.1989 - 1 WB 190.88

    Antrag auf Zulassung als Anwärter für die Laufbahn der Offiziere des

    Das gilt auch für die Entscheidung im Rahmen der Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD (BVerwG Beschluß vom 12. Juni 1986 - 1 WB 125/85).
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